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| Umzugsplaner | Allgemeine Hinweise | |
| 2 Monate vor dem Umzug | Mietvertrag | |
| 4 Wochen vor dem Umzug | Kaution | |
| 2-3 Wochen vor dem Umzug | Renovierung | |
| 1 Woche vor dem Umzug | Übernahme von Einrichtungsgegenständen | |
| 1-2 Tage vor dem Umzug | Schule und Kindergarten | |
| Am Umzugstag | Schönheitsreparaturen | |
| Nach dem Umzug (alte Wohnung) | In der neuen Wohnung | |
| Nach dem Umzug (neue Wohnung) | Maklergebühren | |
| Steuern Sparen beim Umzug | ||
| Beförderungs- und Reisekosten | ||
Umzugsplaner - Checkliste |
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2 Monate vor dem Umzug: |
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| Umzugsurlaub beantragen | |
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| Schönheitsreparaturen | |
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| Umzug durch eine Spedition | |
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| Umzug in Eigenregie | |
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| Sperrmüllabfuhr Termin vereinbaren | |
| Tiefkühltruhe | |
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Vier Wochen vor dem Umzug |
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| Beginnen Sie mit dem Packen der ersten Umzugskisten | |
| Termin für Wohnungsübergabe vereinbaren | |
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| Handwerker | |
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| Zwei bis drei Wochen vor dem Umzug: | |
| Ummelden und kündigen: | |
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| Benachrichtigen: | |
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Krankenversicherung übernimmt i.d.R. der Arbeitgeber |
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Hausratversicherung (prüfen Sie, ob die Versicherungssumme evtl. angepasst werden muss) |
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Kfz-Versicherung (beim Umzug an einen neuen Ort können sich Prämienanpassungen ergeben |
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| 1 Woche vor dem Umzug | |
| Umzugshilfsmittel besorgen: | |
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| Einwohnermeldeamt ab-/ummelden (frühestens 7 Tage vor dem Umzug) | |
| Energieversorgungsunternehmen: | |
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| Beginnen Sie die Möbel abzubauen | |
| 1-2 Tage vor dem Umzug: | |
| Wichtige Utensilien und Papiere, Bargeld, Schmuck am besten persönlich transportieren. | |
| Koffer packen mit Kleidung, Waschzeug, Verpflegung, Babybedarf, Tiernahrung, Papiere, Dokumente für den Umzugstag. | |
| Pflanzen: | |
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| Parkplatz | |
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| Bei Umzug in Eigenregie: | |
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| Am Umzugstag | |
| Bevor Umzugshelfer kommen: | |
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| Bei Umzug durch eine Spedition: | |
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| Nach dem Umzug (Alte Wohnung) | |
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| Nach dem Umzug (Neue Wohnung) | |
| Vor dem Bezug: | |
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| Allgemeine HinweiseAlte Wohnung:
Mietvertrag rechtzeitig schriftlich kündigen (je nach Wohndauer 3-12 Monate) Befristeter Mietvertrag kann nur vorzeitig gekündigt werden, wenn Sie entsprechendes im Mietvertrag vereinbart haben (Ersatzmieterklausel). Sonst hilft nur ein Gespräch mit dem Vermieter. Mit dem Vermieter die Rückzahlung der Kaution regeln. Er muss Ihnen diese spätestens
dann verzinst auszahlen, wenn er keine Ansprüche an Sie mehr geltend macht. Klären Sie
bereits vor Ihrem Auszug die Rückgabe der Kaution mit dem Vermieter/Verwalter. Klären Sie mit dem Vermieter, was Sie renovieren müssen. In der Regel Maler- und Tapeziererarbeiten (normalerweise im Mietvertrag geregelt). Regelungen, wonach Sie bei Ein- und Auszug renovieren müssen, sind nicht gültig. Übernahme von Einrichtungsgegenständen Sprechen Sie rechtzeitig mit dem Nachmieter oder evtl. auch dem Vermieter darüber, ob Einrichtungsgegenstände übernommen werden sollen (z.B. Einbauküchen usw.) Sichten Sie mal wieder gründlich Ihren Hausrat, Dachboden und Kellerräume und
sortieren Sie gründlich aus. Schule und Kindergarten Falls Ihre Kinder nicht in den derzeitig besuchten Einrichtungen bleiben können, kümmern Sie sich möglichst frühzeitig um eine Ummeldung. Nach den entsprechenden Gesetzestexten muss der
Vermieter alle anfallenden Schönheitsreparaturen selbst durchführen. Wenn beispielsweise
Ihre Tapete vegilbt ist, muss eigentlich Ihr Vermieter die neue Tapete anbringen lassen. Manchmal, besonders in alten Verträgen, können auch Formulierungen stehen, die den Mieter entlasten. Unter anderem sind das:
Es kann z.B. auch im Mietvertrag festgelegt werden, wie häufig Schönheitsreparaturen durchzuführen sind. Zum Beispiel:
Klauseln, die festlegen, dass Mieter sowohl beim Ein- als auch Auszug renovieren müssen, sind ungültig. Unter Schönheitsreparaturen versteht man die Beseitigung von normalen Abnutzungserscheinungen. Das heißt, Anbringen von neuen Tapeten, zugipsen von Löchern in den Wänden, streichen von Heizkörpern, Innentüren, Innenseiten von Außentüren und Fenstern usw. Dazu gehören nicht das Verputzen oder streichen der Hausfassade, ausbessern des Mauerwerks usw. Auch die Reparatur von Elektro-, Gas- und Sanitäranlagen sowie Heizungsanlagen gehören nicht zu den Schönheitsreparaturen Will der Vermieter, dass der Mieter auch noch sogenannte "Kleinreparaturen" durchführt (Auswechseln zerbrochener Scheiben, Ölen von Türschlössern, Gängigmachen von Wasserhähnen etc.), muss dazu eine extra Vereinbarung getroffen werden. Neue Wohnung: Neuen Mietvertrag unterschreiben. Achten Sie insbesondere auf das Kleingedruckte. (Regelungen zur Instandhaltung, Kaution, Nebenkosten usw.) Übergabetermin vereinbaren. Mängel nötigenfalls schriftlich und mit Fotos in einem Übergabeprotokoll festhalten. Rechnen Sie mit der Möglichkeit, dass Sie irgendwann einmal wieder aus der Wohnung ausziehen werden. Ein ausführliches Übergabeprotokoll kann Ihnen später viel Ärger ersparen. Sind Mieterhöhungen bereits vertraglich vereinbart? Z.B. Staffelmiete oder Indexmiete? Zulässig sind maximal 3 Nettomieten (Kaltmieten). Die Kaution muss auf einem besonderen Sparbuch angelegt werden. Möglich sind aber auch Bankbürgschaften. Mit der Kaution sollen eventuelle Ansprüche des Vermieters gesichert werden, falls der Mieter seinen vertraglichen Pflichten während der Mietzeit nicht oder nur unzureichend nachkommt. Falls der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses evtl. mit Mietzahlungen in Rückstand ist, vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt hat oder gar Schäden an der Mietsache hinterlassen hat, kann der Vermieter auf die Kaution zurück greifen und diese ganz oder teilweise einbehalten. Falls der Vermieter keine Ansprüche stellt, muss er Ihnen die Kaution verzinst zurückzahlen bzw. die Bürgschaftsurkunde der Bank zurückgeben und die Freigabe des Kautionsbetrages veranlassen. Dazu müssen Sie dem Vermieter allerdings etwas Zeit lassen, da er ggf. eine Neben- und Heizkostenabrechnung machen muss. Immobilienmakler dürfen maximal 2 Nettomieten (also die Kaltmiete, d.h. ohne Betriebskosten/Umlagen oder Heizkostenvorauszahlung) als Courtage zuzüglich Mwst. verlangen. Und das auch nur, wenn sie Ihnen auch wirklich zur Wohnung verholfen haben. Ist der Makler Vermieter, Verwalter oder Eigentümer, steht ihm keine Provision zu. Gleiches gilt für Sozialwohnungen. Möchten Sie Einrichtungsgegenstände vom Vormieter übernehmen? Wenn ja, fragen Sie rechtzeitig nach und handeln Sie die Preise aus. Schönheitsreparaturen Steuern sparen beim UmzugHeben Sie deshalb alle den Umzug betreffenden Quittungen gut auf. Wenn Ihr Wohnungswechsel beruflich bedingt war, können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Als beruflich bedingt gilt Ihr Umzug, wenn die Entfernung von der
Wohnung zum Arbeitsplatz deutlich verkürzt wird (die Hin- und Rückfahrt muss sich
wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde verringern). Wenn Sie die oben angeführten Bedingungen erfüllen, sind für Sie weiterhin steuerlich absetzbar: Beförderungs- und ReisekostenBeförderungskosten : Das Transportieren des Umzugsgutes in die neue Wohnung innerhalb Deutschlands (bei Auslandsumzügen bis zur deutschen Grenze).Umzugsgut: Alle beweglichen Gegenstände in Ihrem Besitz, der Besitz aller zum Haushalt gehörenden Personen sowie die Haustiere. Reisekosten: Alle Personen, die zum gemeinsamen Haushalt zählen, können Reisekosten ebenso geltend machen wie ein Tagegeld (maximal vier Tage) vom Tag des Einladens an bis zum Ausladetag, wenn es sich dabei um volle Reisetage handelt. Dazu kommen das Geld für eine notwendige Übernachtung und die Reisekosten für eine Wohnungsbesichtigung (maximal zwei Reisen einer Person oder eine Reise für zwei Personen in der jeweils billigsten Preisklasse). Mietentschädigungen Miete für die alte Wohnung ist dann steuerlich absetzbar, wenn für die neue Wohnung schon Miete gezahlt werden muss, die alte aber wegen der Fristen noch nicht abgegeben werden kann. Dazu gehören auch Weitervermietungskosten für die alte Wohnung (maximal in Höhe einer Monatsmiete). Auch absetzbar ist die Miete der neuen Wohnung bei Unbenutzbarkeit, wenn auch noch Miete für die alte Wohnung gezahlt werden muss (gleiches gilt auch für Garagen). Wohnungsvermittlungsgebühren Maklerkosten in ortsüblicher Höhe für die Vermittlung einer Mietwohnung und einer Garage sind steuerlich absetzbar. Kosten für Herde, Öfen und Zusatzunterricht für die Kinder Ist ein neuer Kochherd nötig, kann er steuerlich geltend gemacht
werden bis zu einem Betrag von Müssen Ihre Kinder umzugsbedingt zusätzlichen Unterricht erhalten, können Sie diese Kosten geltend machen bis zu einem Höchstbetrag von 2.464 DM pro Kind (bis zu 1.232 DM in voller Höhe, alle darüber hinausgehenden Summen zu 75 Prozent). Sonstige Kosten fallen ohne Einzelnachweise unter den Pauschbetrag von 981 DM für Ledige oder von 1.961 DM für Verheiratete. Für alle außer dem Ehepaar zum Haushalt gehörenden Personen erhöht sich der Betrag um 432 DM pro Kopf. Diese Pauschalen gelten nicht bei Beginn oder Beendigung einer doppelten Haushaltsführung. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen die Umzugskosten erstatten, bleibt die Erstattungssumme bis zur Pauschbetragsgrenze lohnsteuerfrei. Darüber hinausgehende Kosten gelten als Werbungskosten. |