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Eigentumswohnung und Bausparen

Natürlich können Sie Ihre Eigentumswohnung mit einem Bausparvertrag finanzieren. Als Bausparer können Sie neben den Vorteilen des zinsgünstigen und zinsfesten Bauspardarlehens die staatliche Sparförderung nutzen.

Wohnungsbauprämie

Durch die neue Bausparförderung wird das Bausparen vom Staat noch stärker als bisher gefördert.

Bei Verheirateten sind jährlich bis zu 2.000 DM, bei Alleinstehenden bis zu 1.000 DM Sparleistungen prämienbegünstigt. Der Prämiensatz (Wohnungsbauprämie) beträgt 10 Prozent. Diese Prämie wird den Bausparern bereits ab 16 Jahren gewährt.

Voraussetzung für den Erhalt der Wohnungsbauprämie ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Bei Verheirateten liegt diese Grenze bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 100.000 DM, bei Alleinstehenden von 50.000 DM.

Vermögenswirksame Leistungen

Für die Einzahlungen von vermögenswirksamen Leistungen auf Bausparverträge gibt es die Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von jährlich 10 Prozent aus maximal 936 DM. Voraussetzung: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Ledigen 27.000 DM und bei Verheirateten 54.000 DM nicht übersteigen.

(Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

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Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

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