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Eigenbedarfskündigung nicht rechtens

"Eigenbedarf" gehört zu den heikelsten Themen im Mietrecht.

So versuchen Haus- und Wohnungseigentümer immer wieder, mit der Begründung "Eigenbedarf" Platz für Angehörige zu schaffen. Doch die Gerichte spielen nur noch selten mit.

Diese Erfahrung mußte auch ein Immobilieneigentümer aus dem Schwäbischen machen. Er hatte seinen Mietern die Wohnung gekündigt. Begründung: Dort sollte eine Großcousine einziehen, zu der die Vermieter-Familie eine persönliche Beziehung unterhalte. Deshalb gebiete es die Fürsorgepflicht, der Cousine die Wohnung zur Verfügung zu stellen. Das Landgericht Stuttgart fand allerdings heraus, daß die familiären Bedingungen doch nicht so eng waren wie behauptet. Man sah sich nur fünf bis sechs Mal im Jahr, ansonsten wurde telefoniert. Aus diesem Grund war die Kündigung mit der Begründung "Eigenbedarf" für das Landgericht Stuttgart nicht rechtens (AZ: 6 S 404/97).

Dieser Entscheid zeigt einmal mehr, wie sinnvoll die Schaffung selbstgenutzten Wohneigentums ist. Eigenheimer haben nämlich derartigen Ärger nicht.

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