Blätter und Nadeln verstopften
Rinne
Beeinträchtigungen dieser Art sind zumutbar
Im Grünen zu leben erfreut viele Menschen.
Bäume produzieren allerdings nicht nur wertvollen Sauerstoff, sondern insbesondere im
Herbst auch ein für den Nachbarn weniger erfreuliches Nebenprodukt.
Vom Blattlaub- und Nadelfall ist die Rede, der schon manche Dachrinne verstopft
hat.
Muss man als Nachbar derartige Belästigungen hinnehmen?
Die herrschende Meinung sagt ja.
Pflanzliche Immissionen der genannten Art sind zwar nachbarrechtliche Einwirkungen.
Die verursachen jedoch keine wesentlichen Beeinträchtigungen. Überwiegend werden sowohl
Abwehr- als auch Entschädigungsansprüche gerichtlich abgelehnt, da die
Beeinträchtigungen, die durch den üblichen Laubfall entstehen, nach Ansicht der Richter
durchaus zumutbar sind. Billige man großzügig Ausgleichsansprüche, so hätte dies zur
Folge, dass viele Eigentümer sich ihrer Bäume entledigen würden, nur um derartigen
Ansprüchen zu entgehen.
Entschädigungsansprüche sind jedoch
vielfach mit dem Einwand abgelehnt worden, weil der Laubabfall nur einmal jährlich (in
der Herbstzeit) auftrete und in Zeiten wachsenden Umweltbewusstseins durch die vorhandenen
Baumbestände auch die Wohnqualität erhöht wird.
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