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Blätter und Nadeln verstopften Rinne

Beeinträchtigungen dieser Art sind zumutbar

Im Grünen zu leben erfreut viele Menschen. Bäume produzieren allerdings nicht nur wertvollen Sauerstoff, sondern insbesondere im Herbst auch ein für den Nachbarn weniger erfreuliches Nebenprodukt.
Vom Blattlaub- und Nadelfall ist die Rede, der schon manche Dachrinne verstopft hat.
Muss man als Nachbar derartige Belästigungen hinnehmen?
Die herrschende Meinung sagt ja.
Pflanzliche Immissionen der genannten Art sind zwar nachbarrechtliche Einwirkungen. Die verursachen jedoch keine wesentlichen Beeinträchtigungen. Überwiegend werden sowohl Abwehr- als auch Entschädigungsansprüche gerichtlich abgelehnt, da die Beeinträchtigungen, die durch den üblichen Laubfall entstehen, nach Ansicht der Richter durchaus zumutbar sind. Billige man großzügig Ausgleichsansprüche, so hätte dies zur Folge, dass viele Eigentümer sich ihrer Bäume entledigen würden, nur um derartigen Ansprüchen zu entgehen.

Entschädigungsansprüche sind jedoch vielfach mit dem Einwand abgelehnt worden, weil der Laubabfall nur einmal jährlich (in der Herbstzeit) auftrete und in Zeiten wachsenden Umweltbewusstseins durch die vorhandenen Baumbestände auch die Wohnqualität erhöht wird.

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