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Der Bauvertrag

Das Grundstück ist gekauft, der Plan des Architekten fertig. Nun will der Bauherr sein Traumhaus endlich durch einen Unternehmer errichten lassen. Folgende Punkte sollten bei den Vertragsverhandlungen berücksichtigt werden:

 

Bauvertrag schriftlich abfassen:

Mit dem schriftlich formulierten Vertrag kann der Bauherr bei Streitigkeiten seine Rechte leichter nachweisen.

Qualität und Ausstattung des Eigenheims genau festlegen:

Die Baubeschreibung soll präzise Angaben über zu verwendende Materialien und die Ausstattung der Räume enthalten. Formulierungen wie "oder gleichwertige Materialien" sind von Nachteil; denn der Bauunternehmer kann sie zu seinen Gunsten auslegen.

Festpreis vereinbaren:

Erst durch einen Festpreis werden die Baukosten und der Finanzierungsbedarf für den Bauherrn kalkulierbar. Der Bauherr sollte darauf achten, daß der Vertrag keine Klauseln enthält, die ihn verpflichten, zusätzliche Kosten zu übernehmen.

Abschlagszahlungen nur nach Baufortschritt:

Erfolgen Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, so hat der Bauherr im Konkursfall des Bauunternehmers für sein Geld bereits die Bauleistung erhalten. Höhe und Zeitpunkt der Abschlagszahlungen sollten vor Vertragsabschluß mit dem Auszahlungszeitpunkt des Baudarlehens abgestimmt werden.

Skonto vereinbaren:

Im alltäglichen Leben üblich, wird das Skonto beim Bauvertrag häufig vergessen. Eine Skontovereinbarung führt bei großen Summen wie beim Hausbau zu spürbaren finanziellen Vorteilen.

Baufristen und Vertragsstrafe-Klauseln verbindlich festlegen:

Jede Bauverzögerung kostet Geld. Der Bauherr kann sich jedoch vor diesem Risiko schützen, indem er Baufristen als verbindliche Vertragsfristen vereinbart und die Unternehmer bei Verzögerungen zur Vertragsstrafe (maximal 10 Prozent der Baukosten) verpflichtet.

Fünfjährige Verjährungsfrist des BGB festschreiben:

Viele Baufehler zeigen sich erst lange nach dem Einzug ins Eigenheim. Damit die Ansprüche auf Gewährleistung nicht verjähren, sollte im Bauvertrag die fünfjährige Verjährungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und nicht die zweijährige nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart sein.

Gewährleistungsbürgschaft verlangen:

Wenn der Bauunternehmer in Konkurs geht, kann sich der Bauherr seine Absprüche in den Wind schreiben. Dieses Risiko sichert die Gewährleistungsbürgschaft einer Bank ab. Deshalb sollte der Bauunternehmer im Bauvertrag verpflichtet werden, eine entsprechende Bankbürgschaft beizubringen.

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